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Quelle: aerzteblatt.de – Im Zuge der Entwicklung einer elektronischen Patientenakte (ePA) ist derzeit vom Bundesgesundheitsministerium scheinbar in der Überlegung, Krankenkassen den Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme von behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zu gewähren. So plane man eine Annäherung an das Modell, welches die AOK – Gesundheitskasse vor Kurzem gestartet hatte. Dagegen wehrt sich nun die Ärzteschaft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und sämtliche Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erteilten nun in einer gemeinsamen Erklärung dem direkten Zugriff der Krankenkassen auf die Praxisverwaltungssysteme sowie dem Auslesen von Patientendaten eine „klare Absage“. Beide wollten „keine Systeme akzeptieren“, welche einen Eingriff in die Praxissysteme der Ärzte ermöglichen. Dies gelte auch für den Zugriff auf die sensiblen Daten von einem etwa beauftragten Dritten.

Allerdings erklärten sich sowohl die KBV als auch die KVen dazu bereit, standardisierte Behandlungsdaten eines Patienten auf eine kontinuierlich und lebenslang geführte elektronische Akte eines jeden Patienten zu weiterzugeben, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass jeder Patient entscheiden kann, welche seiner Daten er preisgibt.

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