Bildquelle: Fotolia Quelle: aekno.de – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat sich für die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) formulierte Absicht ausgesprochen, dass alle Krankenversicherte ab 2021 eine sektorenübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügbar haben sollen, um so die Gesundheitsversorgung durch z. B. direkten Zugriff auf Patientendaten durch behandelnde Ärzte zu unterstützen. Die ÄkNo hat für eine gelungene Umsetzung der ePA einige Punkte veröffentlicht, die zu berücksichtigen sein sollten. Nachfolgend ein Auszug:

  1. Es sollten nur durchsuchbare und für die medizinische Versorgung relevante Daten enthalten sein. Nur medizinisch relevante Daten können eine Grundlage für die ärztliche Weiterbehandlung darstellen. Abrechnungsdaten, die von den Kassen in die Akte überführt werden, genügen diesem Anspruch nicht.
  2. Es muss durchgehend ersichtlich sein, wer (Arzt, Kasse oder Versicherte beispielsweise via App) und wann und in welchem Kontext einen Eintrag/ein Dokument eingestellt und/oder gelöscht hat. Medizinische Apps, die die Versorgung unterstützen sollen, sollten qualitätsgesichert sein sowie von der jeweiligen Fachgesellschaft als medizinisch sinnvoll eingestuft worden sein.
  3. Es muss haftungsrechtlich nachvollziehbar sein, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt in der Akte sichtbar waren.
  4. Nutzung, Speicherung von Daten und die Feststellung von Zugriffsberechtigungen, auch selektiver Art, muss unter der Hoheit der Patientinnen und Patienten stehen.
  5. Es muss sichergestellt sein, dass Patientinnen und Patienten auch zukünftig vor einer nicht gewollten Weitergabe ihrer gesundheitsrelevanten Daten wirksam geschützt werden.

Die ÄkNo hat sich außerdem für die geplante NRW-weite Implementierung des Telenotarztsystems als Ergänzung des üblichen Rettungsdienstes ausgesprochen. „Die telemedizinische Einsatzbegleitung des nicht-ärztlichen Personals bei Einsätzen ohne Notarztindikation kann zu einer Qualitätssteigerung im Rettungsdienst führen“, so die ÄkNo.

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