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Quelle: aekno.de – Der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen hat 11 Anforderungen an die Umsetzung einer zeitgemäßen elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. Damit unterstützt der Beirat die Einführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, und zeigt Lösungswege auf, die die allgemeine Akzeptanz der ePA bei Versicherten und Ärzten stärken können.

Den Schwerpunkt der Anforderungen setzt der Ärztliche Beirat NRW bei der Nutzung von Tools, die dem behandelnden Arzt über die Ablage von Diagnosen und Behandlungsempfehlungen hinaus die Möglichkeit zur Mustererkennung von Krankheitsdiagnosen bieten und dadurch den Behandlungsablauf maßgeblich unterstützen können. Die vorhandene Technik müsse dahingehend genutzt werden, eine intelligente Verknüpfung und Analyse der eingestellten Patientendaten zu verwirklichen.

„Um das Potenzial der eEPA auszuschöpfen, müssen alle relevanten Behandlungsdaten vollständig und ausreichend detailliert erfasst und vom System intelligent verknüpft werden. Je vollständiger und umfangreicher die Daten sind, desto hilfreicher sind sie im Alltag. Wir müssen uns aber auch vergegenwärtigen, das ein Spannungsfeld zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und dem Einsatz der eEPA als zentrales Versorgungsinstrument besteht und dies Einfluss auf die Nutzbarkeit der Karte haben kann“, so Dr. Christiane Groß, Vorsitzende des Ärztlichen Beirats aus der Ärztekammer Nordrhein.

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