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Quelle: aerztezeitung.de – Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grundsätzlich begrüßt. Beim Thema Datenschutz sowie bei einzelnen finanziellen und technischen Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) gebe es aber noch Nachbesserungsbedarf, sagte AOK-Vorstand Martin Litsch im Vorfeld einer am Donnerstag stattfindenden Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.

Litsch betonte: „Die Erweiterung der elektronischen Patientenakte um zusätzliche Funktionen wie Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft ist konsequent und wird perspektivisch einen großen Nutzen für die Versicherten stiften.“ Dabei spiele der Datenschutz eine große Rolle. Wichtig sei, dass es sich um eine „versichertengeführte Patientenakte handelt und die Patienten die Datenhoheit haben.“ Litsch begrüßte außerdem, dass geplant sei, den Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) durch die gematik gefördert werde und auch Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden würden. Dafür solle die TI vorab den derzeitigen Stand der Technik erreichen.

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