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Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf zum kommenden „Digitale Versorgung Gesetz“ veröffentlicht. Mit diesem soll die digitale Versorgung verbessert werden. Beispielsweise sollen Apps auf Rezept eingeführt werden. So könnten Gesundheits-Apps künftig vom Arzt verschrieben und als Leistung von Krankenkassen übernommen werden. Dies könnten digitale Präventionshilfen sein wie Tagebücher für z. B. Diabetiker oder auch psychisch Erkrankte sowie digitale Hilfen für Schwangere.

Künftig könnten Anbieter von Gesundheits-Apps ihre Anwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anmelden. Im Anschluss erfolgt dann eine Prüfung auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Nach Bestehen der Prüfung könnte das Produkt ein Jahr lang für Nutzer angeboten werden. Nach Ablauf dieser Zeit müssten die Hersteller „positive Effekte für die Versorgung der Patienten“ nachweisen, um weiterhin in der Versorgung zu bleiben. Mit dem neuen Gesetz soll verhindert werden, dass nützliche Gesundheits-Apps nur von Selbstzahlern verwendet werden.

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