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Quelle: aerztezeitung.de – Das Bundeskabinett hat am 18. September den Entwurf des 3. Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz, das ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, macht es möglich, dass Arbeitgeber künftig die AU auf elektronischem Weg bei der Krankenkasse abfordern. Das ebenfalls ab 1. Januar 2021 gültige Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wiederum regelt die digitale Weiterleitung der AU von Arzt zu Kasse.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab bekannt, dass durch die Einführung der eAU der Bürokratieaufwand  bei Unternehmen um etwa 500 Millionen Euro gesenkt werden könne.

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