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(Quelle: www.aerztezeitung.deGeht es nach Gesundheitsminister Spahn, dann sollen Patienten ihre Gesundheitsdaten ab 2021 in der geplanten E-Akte digital parat haben können – doch wer darf dann was einsehen?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt davor, zum geplanten Start der E-Patientenakte 2021 Abstriche bei Auswahlfunktionen zu machen. „Dass das Vorhaben jetzt beschleunigt werden soll, kann ich gut verstehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber es kann nicht beschleunigt werden auf Kosten von Rechten der Patientinnen und Patienten.“ Es müsse von Anfang an möglich sein, auch nur einzelne Bestandteile für Ärzte freizugeben – anders als in der ersten Version bisher vorgesehen.

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