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Quelle: www.aerztezeitung.de – Klares Statement der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG): Bei der Definition diabetesbezogener Inhalte von E-Patientenakten will die Fachgesellschaft den Standard bestimmen. Das BMG signalisiert leise Zustimmung.

Die Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) ist schon seit Längerem eine der agilsten Fachgesellschaften beim Thema Digitalisierung. So wurde 2017 ein Code of Conduct für digitale Gesundheitsanwendungen formuliert. Und gemeinsam mit Partner hat die DDG ebenfalls 2017 das Qualitätssiegel für Diabetes-Apps DiaDigital ins Leben gerufen. Jetzt will die Fachgesellschaft auch bei den elektronischen Patientenakten mitreden, auf die jeder gesetzlich Versicherte ab 2021 ein Anrecht haben soll. „Die Fachgesellschaften sind die Spezialisten für die Therapie und für die Versorgung. Deswegen wollen wir als DDG festlegen, welche diabetesbezogenen Daten in welcher Form in elektronischen Patientenakten hinterlegt werden. Wir werden diese Entwicklung nicht Dritten überlassen“, betonte DDG-Präsident Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland von Universitätsklinikum der RWTH Aachen.

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