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Quelle: e-health-com.de – Unbestritten ist die Notwendigkeit, dass Leistungserbringer untereinander Daten und Dokumente austauschen müssen, um die Behandlungskontinuität in der medizinisch-pflegerischen Versorgung aufrechtzuerhalten. Nun sieht die gematik-Spezifikation der ePA vor, dass Leistungserbringer die Patientenakten nutzen können, um diesen Austauschprozess auszuüben. Doch spricht aktuell noch dagegen, dass sich der Austausch zunächst auf GKV-Patienten beschränkt und diese wiederum die ePA in der ersten Ausbaustufe ab 2021 – und wohl auch darüber hinaus – auf freiwilliger Basis nutzen können. Leistungserbringer hätten also keine Gewähr, dass die ePA für ihre Behandlungsketten lückenlos genutzt werden kann. Für das Konstrukt der Leistungserbringer-geführten Akte spricht außerdem, dass mit ihnen spezifische Daten- und Dokumentenflüsse eingerichtet und gegebenenfalls auch gemeinsam genutzte Dokumentationen in der intersektoralen Versorgung genutzt werden können.

Die Elektronische FallAkte (EFA) ist eine schon seit einiger Zeit von Leistungserbringern und IT-Herstellern gleichermaßen beförderte Plattform, die in ihrer Spezifikation 2.0 auch auf einen durchgehenden IHE-Ansatz abzielt. Durch diese Standardisierung besteht Transparenz darüber, wie mit angeschlossenen Primärsystemen nachhaltig kommuniziert werden kann. Über die Teilnahme an den regelmäßig von IHE Europa und dem Fraunhofer-Institut FOKUS durchgeführten Connectathons / Projectathons können Hersteller auch die Konformität in der Beachtung der IHE- und EFA-Standards nachweisen. Die Ergebnisse sind online verfügbar [1] und bieten auch Leistungserbringern die Sicherheit, dass ihr genutztes Akten- oder Primärsystem den Standardvorgaben entspricht.
In Abb. 1 ist die Architektur einer EFA nach der Spezifikation 2.0 dargestellt, wie sie bei einem Provider für FallAkten – der RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH – eingesetzt wird. Dieser EFA-Kern kann nun über die angedeuteten Wege angesprochen und in einen IHE-basierten Ablauf umgesetzt werden. Durch eine Kapselung bleibt der IHE-EFA-Kern erhalten, aber trotzdem können Mehrwertdienste angebunden werden, wie im Folgenden beschrieben wird.

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