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Quelle: aerzteblatt.de – Um Arbeitnehmer versorgen zu können, benötigen Betriebsärzte auch den Zugriff auf die Patientendaten der elektronischen Patientenakte (ePA), wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) im Rahmen der Anhörung zum geplanten Patienten­da­ten-Schutzgesetz (PDSG) erklärte. Die vom PDSG vorgesehenen Anpassungen dazu begrüßt die DGAUM daher.

„Betriebsärzte erheben kontinuierlich und oft über Jahrzehnte hinweg gesundheitsrelevante Daten von Beschäftigten, die im Falle einer Er­krankung von großer Relevanz für die Therapeuten sein können“, so die DGAUM. Offen seien jedoch darüber hinaus die Fragen nach der technischen Anbindung und die Kostenerstattung. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht für die Verarbeitung der Daten vor, dass sowohl Ver­tragsärzte eine zusätzliche Vergütung erhalten als auch Krankenhäuser und Apotheken. „Betriebsärzte sollen dagegen kein Geld erhalten und ihre Leistung unentgeltlich erbringen“, gab die DGAUM vor.

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