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Quelle: aerzteblatt.de – Trotz der Kritik an den Regelungen für den Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Start der ePA für 2021 weiterhin als gesichert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber hatte zuvor kritisiert, dass die derzeitig geplante Version der ePA gegen die DSGVO verstoße und Maßnahmen dagegen angekündigt.

Wie das BMG mitteilte, könne die ePA trotz Kelbers Ankündigung rechtzeitig bundesweit starten, da die Krankenkassen Zeit bis zum 31. Dezember 2021 für die Umsetzung des feingranularen Zugriffsmanagements haben. Auch sei es den Krankenkassen erlaubt, mit eigenen Rechtsmitteln gegen etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorzugehen. Dabei stünden, so das BMG, die Datensicherheit und der Datenschutz im Vordergrund. Dies sei besonders durch das individuelle Zugriffsmanagement des Versicherten geregelt.

Das bevorstehende Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), welches explizit Datenschutzfragen regelt, soll am 18. September den zweiten Durchgang im Bundesrat durchlaufen. Zuvor sei es durch die Verfassungsressorts umfassend geprüft worden – auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem nationalen und europäischen Datenschutzrecht.

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