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Quelle: bvitg.de – Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.) hat zu dem heute im Bundestag zur Abstimmung ausstehenden Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) Stellung bezogen. So ebne der Gesetzgeber dadurch einerseits die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021, andererseits führe die derzeitige Gesetzesplanung zu einer stark wettbewerbs- und innovationsfeindlichen Situation, denn nur noch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen können ab 2021 eine durch die gematik zertifizierte Akte anbieten. Daher fordert der bvitg eine Öffnung des Marktes für Drittanbieter.

Patienten sollten eine Wahlfreiheit haben, so bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. „Würde ein Anbieter die vorgeschriebene gematik-Zertifizierung erfolgreich durchlaufen, hätte er die Gewährleistung einheitlicher Sicherheits- und Datenschutzstandards glaubhaft vermittelt.“ So könne eine Angebotslage geschaffen werden, bei der verschiedene Lösungen durch Nutzerfreundlichkeit und Innovation überzeugen müssen.

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