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Quelle: radioenneperuhr.de / dpa – Das Bundesgesundheitsministerium treibt die Pläne zur Einführung der sogenannten elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 weiter voran. Am Donnerstag gab Minister Jens Spahn (CDU) den Entwurf für ein «Patientendaten-Schutzgesetz» zur Abstimmung in die Bundesregierung. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Daten, die Patienten in die neue elektronische Akte eintragen lassen können, sicher sind.

„Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten persönlichen Daten, die es gibt“, sagte Spahn in Berlin. „Ziel ist, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände geraten. Ziel ist es aber auch, Patientinnen und Patienten die Chance zu geben, ihre Daten auch vernünftig nutzen zu können.“

Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können. Dort können Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Die Patienten sollen auf diese Daten dann aber auch selbst Zugriff bekommen und zwar über eine Smartphone-App, die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich können Patienten eigene Daten eintragen, wie Werte von Blutzuckermessungen. Die Idee: Jeder hätte damit, egal wo er behandelt wird, seine medizinische Vorgeschichte immer mit dabei.