Bildquelle: Fotolia Quelle: aekno.de – Der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen hat weitere Anforderungen an die Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. Bereits im Mai (wir berichteten) gab er 11 Anforderungen bekannt. Die aktuelle Erweiterung dieser Forderungen avisiert „strukturierte, durchsuchbare und ausschließlich ärztlich validierte Daten“, heißt es auf der Website der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo). Grundsätzlich befürworte der Ärztebeirat die Einführung der ePA, die Behandlungsqualität sei jedoch von der „Integrität ihrer Einträge“ abhängig.

Der Ärztliche Beirat sprach sich für die Bereitstellung elektronischer Gesundheitsakten (eGA) für ihre Versicherten durch verschiedene Krankenkassen aus.  Es sei positiv, dass „der Patient persönliche Daten beliebig verwenden und speichern, löschen oder erweitern könne“. Allerdings seien die Akten derzeit noch nicht strukturiert verfügbar und Patienten könnten Gesundheitsdaten ungefiltert in ihre Akte eintragen. Der Ärztliche Beirat betonte zudem die Gewährleistung von Interoperabilität der Aktensysteme. Es bestehe darüber hinaus aktuell noch das Problem, dass Eintragungen zeitlich sehr verzögert erfolgten und Abrechnungsdaten und Behandlungsdaten derart unterschiedlich seien, dass Patienten derzeit zu wenig über den eigenen Gesundheitszustand erführen.

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