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Quelle: aerzteblatt.de – Ab 2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) gesetzlich Kran­kenversich­erten zur Verfügung stehen und, laut gematik-Chef Markus Leyck Dieken, bereits in der ersten Ausbaustufe Zugriffssteuerungsrechte liefern. Es gebe kein „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, so Leyck Dieken. Die ePA beinhalte jeweils ein Fach für Leistungserbringer, Krankenkassen und den ePA-Nutzer selbst.

Leyck Dieken sagte, dass die Zugriffsdauer auf die Daten, wie es der Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorsieht, standardmäßig auf eine Woche beschränkt sei aber auf maximal auf 18 Monate aus­ge­dehnt werden könne. Zudem ist geplant, zu Sicherheitszwecken zwei Jahre zu protokollieren, wer auf welche Daten zugegriffen hat. Mit der zweiten Ausbauphase ab 2022 sollen die Versicherten laut PDSG „feingranular“ Zugriffsberechtigungen für spezifische Dokumente und Datensätze erteilen können. Zu dieser Phase solle dann auch die Pflege, Hebammen oder Phy­sio­­­therapeuten an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) angebunden werden, sodass sie potenziell auch auf die ePA zugreifen können.

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