Bildquelle: © gematik
Quelle: aerzteblatt.de – Gematik-Chef Markus Leyck Dieken gab an, dass die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) in vier Schritten erfolgen soll. So ist geplant, dass ab dem 1. Januar 2021 eine erste Version der ePA für den Arzt-Patientenaustausch eingeführt wird und somit sektorübergreifend behandlungsrelevante Behandlungsdaten zugänglich macht, so Leyck Dieken.

Ab Januar 2022 sollen Pflegekräfte, Hebammen sowie Physiotherapeuten mit eingebunden werden. Patienten sollen ab 2022 einen Vertreter festlegen können, welcher in Notfällen die eigene ePA betreut. Dies solle durch das für Januar 2020 vorgesehene Digitale Versorgung-Gesetz 2.0 (DVG) festgelegt werden, so Leyck Dieken. Mit dem neuen Gesetz soll das Übertragen von Daten der elektronischen Gesundheits­akten (eGA) oder von Krankenkassen in die ePA möglich sein. Ab 2023 sollen Daten aus der ePA frei gemacht werden für die Forschung, nachdem die Zustimmung der Patienten eingeholt worden ist.

„Für die vierte Ausbaustufe im Jahr 2024 müssen wir die Weichen schon kom­men­des Jahr stellen“, so Leyck Dieken: Denn mit der EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland ab Juli 2021 innehat, plane die Bundesregierung den Weg für grenzüberschreitende eHealth-Anwendungen zu ebnen.

Lesen Sie hier mehr.