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Quelle: gematik.de –  Mit Beschluss ihrer Gesellschafter hat die gematik am 19.12.2018 die Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat die ePA als wesentliche Fachanwendung der Telematikinfrastruktur festgeschrieben. Nach Paragraf 291a SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) hat die gematik die notwendigen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die elektronische Patientenakte festzulegen und bis zum 31. Dezember 2018 zu veröffentlichen.

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