Bildquelle: Fotolia    Quelle: kbv.de – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich vor ein paar Tagen in einem Letter of Intent mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dem GKV-Spitzenverband und der gematik auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geeinigt. Im Zuge dessen seien jedoch noch gesetzliche Änderungen nötig, so Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. „Wir erwarten von der Politik, dass sie diese auch schnellstmöglich umsetzt und wir die entsprechenden Kompetenzen erhalten“, sagte Kriedel.

Kriedel betonte: „Uns ist ganz wichtig, dass wir als KBV die Vorgaben zu den medizinischen Inhalten machen“. So sollen beispielsweise Laborwert-Einheiten standardisiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgebildet werden. Nur auf diese Weise könne später ein nutzerfreundlicher und praktikabler Austausch der jeweiligen medizinischen Informationen erfolgen, so Kriedel.

Die gematik soll laut des gesetzlichen Auftrags die nötigen technischen Standards und Schnittstellen für die ePA bis Ende 2018 definiert haben. Basis dafür ist die Telematikinfrastruktur (TI).

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