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Quelle: aerzteblatt.de – Vor dem Hintergrund, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) damit betraut ist, einheitliche Datenstandards für die Interoperabilität bei den elektronischen Patientenakten (ePAs) zu setzen, beantwortete KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in einem Interview fünf Fragen zum Vorhaben rund um Interoperabilität und ePAs.

„Wir sind für diese Aufgabe prädestiniert, weil im niedergelassenen Bereich etwa 95 Prozent aller Behandlungsfälle abgerechnet werden. Wenn man Zusammenarbeit und Interoperabilität will, dann ist es sinnvoll, dies der KBV zu übertragen, denn sie vertritt die niedergelassenen Ärzte. In deren Praxen läuft überwiegend der Datenaustausch, da fallen die Daten an, und da werden sie auch gebraucht, weil viele Patienten anschließend weitere Ärzte aufsuchen“, betonte Kriedel. Und weiter: „Am Ende haben wir laut Gesetzentwurf die Verantwortung, verbunden mit der Aufgabe, alle maßgeblich Beteiligten mit einzubeziehen, so etwa die betreffenden Industrie­verbände, die Pflegeverbände und die Krankenhäuser. Wir stellen uns das so vor, dass dort, wo es schon abgestimmte Konzepte gibt, wir diese weitgehend übernehmen, wenn sie in das Gesamtkonzept passen.“

Zu der Frage, wie die Einbindung der Beteiligten – Wissenschaft, Industrie, Klinik – in der Praxis aussehen soll, antwortete Kriedel, es sei geplant, vorhandene internationale Standards wie DICOM oder LOINC zu übernehmen und darauf aufzubauen. „Darüber hinaus würden wir auf die maßgeblichen Verbände der Medizintechnik und auch der Wissenschaft zugehen, die Codiersysteme entwickelt haben, und diese prüfen, gegebenenfalls auch Aufträge für Standardisierungen in bestimmten Bereichen vergeben. Die Ergebnisse sollen in ein öffentliches Kommentierungsverfahren fließen, sodass die Betroffenen Gelegenheit zu Stellungnahmen haben. Allerdings ist das Verfahren für die ePA mit Fristen verbunden, und am Ende muss einer entscheiden. Das würden wir tun, aber auf Basis von Informationen und der transparenten Beteiligung der Betroffenen, die im Gesetz genannt sind.“

Erste Ergebnisse bei der Schaffung eines Interoperabilitätsprozesses erwarte Kriedel relativ zügig.

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