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(Quelle: aerztezeitung.de) Die elektronische Patientenakte nimmt konkrete Formen an. Ärzte, Zahnärzte, Krankenkassen und gematik haben sich auf ein Vorgehen zur Gestaltung der ePA geeinigt. Die Industrie bleibt vorerst außen vor.

BERLIN. Aus dem Memorandum ist ein Letter of Intent geworden: Krankenkassen und Ärzte haben sich mit dem Gesundheitsministerium einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge auf ein gemeinsames Vorgehen und ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte (ePA) geeinigt.

In dem Letter of Intent werden die Aufgaben für die Erarbeitung der ePA verteilt. Dabei haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereingung, der GKV-Spitzenverband und die Betreibergesellschaft gematik auf ein Vorgehen verständigt, wie es bereits vor zwei Wochen in dem sogenannten Memorandum vorgezeichnet gewesen ist .

Hintergrund ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der ePA kräftig aufs Gaspedal drückt und mit Macht die selbst gesetzte Vorgabe erreichen will, dass Versicherte von 2021 an eine elektronische Patientenakte nutzen können, die von ihrer Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

So ist es im Terminservice- und -Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet und im April 2019 in Kraft treten soll.

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