Bildquelle: © momius – stock.adobe.com
Quelle: e-health-com.de – Dass das Thema elektronische Patientenakten in Deutschland in politisch geteilter Verantwortung bearbeitet wird, wurde oft beklagt. Auf Seiten des Bundesgesundheitsministeriums wird über dessen Mehrheit bei der gematik die elektronische Patientenakte (EPA) nach §291 SGB V vorangetrieben. Auf diese EPA, die zunächst eine reine „Versorgungs-EPA“ ist,  sollen GKV-Versicherte ab 2021 ein Anrecht haben. Entsprechende Produkte zur Verfügung stellen müssen die Krankenkassen, die sich dabei nach der gematik-Spezifikation richten müssen. Diese sieht serverbasierte Akten kopierter Dokumente in geschützten Rechenzentren vor, die sich vollständig unter Patientenkontrolle befinden sollen und in die niemand ohne Einwilligung des Patienten Einblick erhält.

Hightech-Strategie: Forschungskompatible EPA bis 2025

Zweiter Akteur ist das Bundesforschungsministerium bzw. die Medizininformatikinitiative (MII), die derzeit Universitätskliniken und perspektivisch auch mit diesen kooperierende stationäre und ambulante Einrichtungen vernetzen will mit dem Ziel, Versorgungsforschung zu ermöglichen. Dies soll über Datenintegrationszentren geschehen, die an vielen Einrichtungen aufgebaut werden. Eine aufwändige Datentreuhänderinfrastruktur sorgt für die Pseudonymisierung. Die Originaldaten bleiben strikt dezentral, der Zugriff für autorisierte Wissenschaftler erfolgt über Forschungsportale, die die Daten integrieren und für Abfragen erschließen.

Der dritte Akteur im Patientenaktenkosmos schließlich ist die Bundesregierung als Ganzes. Sie hat im Rahmen ihrer Hightech-Strategie als Ziel vorgegeben, dass Deutschland bis 2025 über forschungskompatible elektronische Patientenakten verfügen soll. Das wird im Moment mehrheitlich so verstanden, dass die Welt der patientenkontrollierten Versorgungs-EPAs – bei entsprechender Zustimmung des Versicherten – für Forschungsarbeiten zugänglich gemacht werden soll, ob durch Datenspende oder auf anderen Wegen.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.