Bildquelle: ©AA+W – fotolia Quelle: e-health-com.de – Der Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht für Krankenkassen vor, bis zum Jahr 2021 elektronische Patientenakten (ePA) nach § 291a zur Verfügung zu stellen bzw. zu finanzieren. Wie dies aus Sicht der Krankenhäuser zu bewerten ist, darüber sprach Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in einem Interview.

Dabei befürwortete Gaß die Fusion von Patientenfach und Patientenakte hin zu einem Gesamten und dass die Gesetzgebung vorsieht, jedem gesetzlich Versicherten Zugriff auf seine Akte zu gewähren. Über die gesetzlich avisierte Patientenakte hinaus bieten auch immer mehr Krankenkassen eigene Lösungen für ihre Versicherten an. Gaß betonte die Wichtigkeit einheitlicher Standards: „Im Rahmen der Leistungserbringung darf man sich nicht bei jedem Patient erneut fragen müssen, welche Leistungen von dessen Aktenanbieter gerade unterstützt werden. Bei den Inhalten der Akten ist noch viel zu tun, die aktuell vorgesehenen Regelungen sind aus Sicht der Krankenhäuser noch nicht passend.“

Gaß forderte sowohl mehr Beteiligung der Krankenhäuser bei der Realisierung der ePA, als auch das Setzen einheitlicher Standards als Basis: „Wir wünschen uns eine Regelung, bei der gesetzlich vorgegeben wird, dass es eine Gruppe gibt, die verbindliche Vorgaben entwickelt und fortschreibt. […] Wichtig ist, dass alle Betroffenen beteiligt sind und von Anfang an sektorübergreifend gedacht wird. Wenn die Inhalte für die ePA festgelegt werden, wird sich auch automatisch ergeben, dass alle Hersteller diese Formate auch für andere Systeme verwenden – schon um den Aufwand für die sonst notwendige Umwandlung zu sparen.“

Wie wichtig dafür die Telematikinfrastruktur (TI) ist, machte Gaß ebenfalls deutlich: „Schon früh hat sich gezeigt, dass die einrichtungsübergreifende Kommunikation für alle eine wesentliche Herausforderung darstellt. Daher hat die DKG auch die Entwicklung des Standards elektronische Fallakte (EFA) gefördert, weil damit in konkreten Versorgungssituationen eine arztgesteuerte digitale Kommunikation ermöglicht wird. Damit liegen schon umfangreiche Erfahrungen vor und es fehlte nur ein wesentlicher Schritt – die flächendeckende Verfügbarkeit. Die Telematikinfrastruktur wird diesen Schritt vereinfachen.“

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