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Quelle: aerzteblatt.de – Am Donnerstag soll das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) nach zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Nun steht der Gesetzesentwurf wegen der Regelungen zur Datentransparenz in der Kritik. Zur Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung soll die Datentransparenz für Krankenkassen erweitert und die Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentrum weiterentwickelt werden. Dadurch soll ermöglicht werden, die Gesundheitsdaten der Patienten ohne deren Einwilligung für Forschungszwecke zu nutzen.

Dabei ist geplant, Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort der Patienten und weitere Daten aus der stationären und ambulanten Behandlung sowie der Arzneimittel- und der Heil- und Hilfsmittelversorgung weiterzugeben. Dies hatten am Wochenende Grünen-Politiker, Ärztevertreter und Patientenschützer kritisiert. Gleichzeitig fordern sie einen höheren Datenschutz sowie die Möglichkeit der Patienten die Weitergabe der eigenen Gesundheitsdaten zu verbieten.

„Es ist hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte“, so Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink. Sie bemängelte außerdem, dass bislang noch nicht darüber diskutiert worden sei, ob Datenschutz und Datensicherheit hinreichend gewährleistet seien.

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