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Quelle: e-health-com.de – Der Entwurf des Digitalisierungsgesetzes kommt. E-HEALTH-COM hat im Vorfeld den Abteilungsleiter Digitalisierung im BMG, Dr. Gottfried Ludewig, gefragt, wohin die Reise geht.

Herr Ludewig, Sie leiten seit gut einem Jahr die von Jens Spahn damals neu geschaffene Abteilung Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium. Was schlägt Ihnen aus der Branche entgegen?
Zum einen Freude, dass es endlich nicht nur in Round-Table-Gesprächen, sondern auch gesetzlich vorangeht – und gleichzeitig der Wunsch, dass es bitte noch schneller vorangehen möge! Es gibt viele enthusiastische Leute, die zeigen wollen, dass Digitalisierung – auch und vor allem für das Gesundheitswesen – etwas Gutes ist. Das freut uns.

Das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) tritt im Mai in Kraft und bringt eine ganze Reihe von Neuerungen im Bereich Digitalisierung. Fangen wir mit der gematik an: Was wollen Sie als neuer Mehrheitsgesellschafter ändern, und was gefällt Ihnen so, wie es ist?
Ohne Vorwurf an einzelne Gesellschafter – aber das bestehende Konstrukt der organisierten Verantwortungslosigkeit mussten wir beenden. Fast 15 Jahre mit geringen Erfolgen haben deutlich gezeigt, dass diese Struktur keine Zukunft hat. Wir übernehmen jetzt bewusst die Verantwortung. Einfach weiter am Spielfeldrand zuschauen und kommentieren, warum die anderen alles falsch gemacht haben – das ist für uns bei einem so zentralen Zukunftsthema keine Option mehr. Wir wollen künftig schneller zu Entscheidungen kommen. Die Mehrwerte für Versicherte und Leistungserbringer müssen in den Mittelpunkt.

Genau in diesen Bereichen müssen wir dramatisch an Geschwindigkeit aufnehmen. Zugleich muss sich die gematik neu ausrichten:  Es geht nicht nur um theoretische Spezifikationen, sondern auch um deren praktische Realisierbarkeit. Die bisherigen Gesellschafter bleiben an Bord – wir laden sie ausdrücklich ein, die Entwicklungen weiterhin aktiv mitzugestalten.

Der große Aufreger der letzten Wochen waren die Patientenakten. Wie stellen Sie sich den Übergang der derzeitigen Gesundheitsakten (eGA) in Richtung Patientenakten nach § 291a (ePA) konkret vor?
Wir haben mit allen eGA-Anbietern früh gesprochen. Daraufhin haben wir eine Arbeitsgruppe mit den Kassen innerhalb der gematik eingerichtet, die sich konkret um Übergangspfade für die bestehenden eGAs kümmert. Zudem – und das sage ich auch in Richtung der Kritiker der ePA-Spezifikation – wird die ePA am 1.1.2021 nicht die alle glücklich machende, perfekte elektronische Patientenakte sein. Sie ist aber endlich ein Startpunkt! Wir alle werden jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass eine positive Weiterentwicklung der ePA nach dem 1.1.2021 sichergestellt wird.

Trotzdem ist das Ziel nicht die Einheitsakte, oder doch?

Nein, und das ist auch ein wichtiger Aspekt des TSVG, der bisher in der Diskussion zu kurz kommt. Die Krankenkassen müssen diese Basisversion der ePA nach gematik-Spezifikation anbieten. Zugleich aber erhalten sie mit dem Gesetz erstmals die Möglichkeit, diese um kassenindividuelle Mehrwertanwendungen zu ergänzen. Das heißt: Was die Krankenkassen aus ihren eGAs lernen, können sie als Mehrwertanwendungen in der ePA unterbringen. Die Kassen können also auch weiterhin Innovationen vorantreiben und sind nicht auf eine Einheitsakte festgelegt.

Wie genau sollen diese Zusatzanwendungen – Jens Spahn sprach von digitalen Präventionsangeboten und von Anwendungen für chronisch Kranke – in den ePA-Prozess bei der gematik einfließen?
Es gibt eine Grundspezifikation für die ePA, die erfüllt werden muss, sozusagen eine Patientenakte 1.0. Dazu können ohne Spezifikation der gematik eigene Lösungen ergänzt werden, zum Beispiel ein Impfmanagement. Natürlich müssen diese Anwendungen bei der gematik zertifiziert werden. Die Beschleunigung und bessere Abstimmung der Zertifizierungsprozesse ist sicher eine der Kernaufgaben der neuen gematik. Im Kern aber schaffen wir mit den Mehrwertanwendungen Raum für Innovation. Genau dies wird uns wieder helfen, Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ePA durch die gematik zu gewinnen.

Eine neue Komponente sind die alternativen Authentifizierungsverfahren. Was ist darunter zu verstehen, und wie weit sind Sie / ist die gematik bei der Entwicklung?

Mit dem TSVG verpflichten wir die gematik, alternative Zugangsverfahren für mobile Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Spezifikationen müssen zwei Wochen nach Inkrafttreten des TSVG vorliegen. Ziel ist, von Beginn an mobile Zugriffe zu ermöglichen. Die bisherige Regelung – nur mit elektronischer Gesundheitskarte, Kartenleser und sechsstelliger PIN auf die ePA zugreifen zu können – erscheint mir weiterhin weltfremd. Unsere Philosophie ist: Der Versicherte hat alle Möglichkeiten. Er kann das Kartenlesegerät nutzen – aber er darf auch mit dem Smartphone seine Daten in seiner Patientenakte einsehen und bearbeiten, wenn er es wünscht.

Langfristig könnte man sich ja vorstellen, dass die Karte, vielleicht sogar die Konnektoren virtualisiert werden, womit wir von der stark hardwaredefinierten Gegenwart in Richtung einer moderneren, stärker softwaredefinierten Welt kommen. Ist das das Ziel?
Das wird sicher nicht morgen passieren. Aber es ist tatsächlich das Ziel – nicht nur des GKV-Spitzenverbands, sondern auch unseres –, stärker in softwareorientierten Lösungen zu denken. Wir widmen uns beispielsweise dem Thema virtuelle eGK im BMG konkret mit einem Forschungsprojekt.

Welche Rolle wird oder könnte die Near Field Communication (NFC) spielen, mit der die Krankenkassen ihre eGKs ab Ende 2019 auf Wunsch des Versicherten ausrüsten können müssen?
Das kann eine sehr wichtige Komponente werden, eine Zugangsmöglichkeit unter mehreren. Das Ziel ist, über ein Mobiltelefon unter Einsatz der NFC-Technologie die eGK weiter als sicheres Identifikationsmerkmal zu nutzen. Um das möglich zu machen, haben wir die NFC-Schnittstellenfähigkeit der eGK gesetzlich vorgeschrieben.

In anderen Projekten der Bundesregierung war eines der Probleme, dass speziell Apple die NFC-Funktion gar nicht für diese Art der Nutzung zur Verfügung stellt. Wird das ein reines Android-Thema?
Wir werden zu diesen Fragen den Austausch mit Apple noch einmal intensivieren. Wir sind überzeugt, dass das Gesundheitswesen einer der Haupt-Use-Cases für die NFC-Technologie ist. Daher ist es aus meiner Sicht auch für Apple interessant, an diesem Thema dranzubleiben.

Stichwort inhaltliche Standards oder sogenannte medizinische Informationsobjekte. Was konkret erwarten Sie sich von dem Benehmensprozess, den die KBV federführend organisieren soll?
Wir erwarten, dass die gesetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt werden. Ich habe da vollstes Vertrauen in die Führung der KBV. Es steht „Benehmen“ im Gesetz. Aber wir haben auch deutlich gemacht, dass Benehmen für uns nicht bedeutet, eine Idee nur vorzustellen und sie dann eins zu eins umzusetzen – egal was die anderen dazu sagen. Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass alle Beteiligten ihre Vorstellungen in den Prozess einbringen können und wir gemeinsam zu einer Lösung kommen. Aber auch hier gilt: Eine organisierte Verantwortungslosigkeit können wir uns in diesem wichtigen Bereich nicht leisten. Deshalb ist es gut, dass die Verantwortung nun geregelt ist. Und hier steht klar die KBV in der Verantwortung.

Einheitliche Terminologien sind für die Definition medizinischer Datensätze nicht ganz unwichtig, zumal es ja auch ein Anliegen der Bundesregierung ist, Versorgungsdaten für die medizinische Forschung zugänglich zu machen, was nur funktionieren wird, wenn die Forschung einerseits und die Versorgung andererseits nicht unterschiedliche Sprachen sprechen. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nutzung einheitlicher Terminologien, konkret SNOMED CT, zu befördern?
Die Vorteile einer Mitgliedschaft bei SNOMED International liegen auf der Hand – insbesondere für die Forschung und die Medizininformatik-Initiative. Mit einer einheitlichen Terminologie lässt sich auch schneller aufzeigen, wo der konkrete Mehrwert für die Versorgung ist. Das Bundesforschungsministerium ist in Gesprächen mit SNOMED International. Wir haben die Hoffnung, dass diese Gespräche zeitnah zu einem positiven Abschluss kommen.

Der Erfolg von technischen wie inhaltlichen Standards hängt ja nicht nur von deren Ausgestaltung, sondern maßgeblich auch von deren Umsetzung ab. Hier gibt es mit dem Interoperabilitätsverzeichnis bisher nur einen relativ schwachen Hebel. Reicht der?
Der Schritt, ein Verzeichnis zu erstellen, war und bleibt gut und richtig. Aber der zweite Schritt fehlt: Wir müssen Wege finden, offene Schnittstellen nicht nur zu sammeln, sondern auch besser durchsetzen zu können. Die Einigung auf Standardschnittstellen ist nicht nur im Interesse der Patienten und der medizinischen Einrichtungen, sondern auch im Sinne der IT-Unternehmen – und zwar sowohl der aktuellen Systemhersteller als auch der Start-up-Unternehmen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass wir bei ausbleibenden Einigungen stärker regulatorisch eingreifen.

Die USA wollen jetzt relativ saftige Strafen für IT-Hersteller und im zweiten Schritt auch für medizinische Einrichtungen einführen, die bei den Daten mauern. Ein Modell für Deutschland?
Ich freue mich immer, wenn Dinge ohne staatlichen Eingriff funktionieren. Sollten wir feststellen, dass der Prozess einen stärkeren Eingriff des Bundesgesundheitsministeriums benötigt, verfügen wir über ausreichend Vorstellungskraft und Energie, auch hier Wege zu finden.

Wo wir gerade beim Nichtausschließen sind: Am 30. Juni läuft die Frist für die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) ab. Danach greifen Sanktionen. Schließen Sie eine erneute Fristverlängerung aus?
Ja. Wir sehen eine hohe Dynamik im Bestell- und Anschlussprozess und freuen uns, dass ein überwiegender Teil der Arztpraxen zum Termin angeschlossen ist oder kurzfristig angeschlossen sein wird.

Aktuell steht bei der TI eine erste Nicht-SGB-V-Anwendung, ein Telemedizinnetzwerk, vor der Zulassung. Es wird demnach denkbar, dass Ärzte die TI zum Beispiel für Telekonsultationsdienste oder Netzakten nutzen. Wie bewerten Sie das?
Wir wollen, dass Mehrwertanwendungen grundsätzlich viel stärker stattfinden. Daher begrüßen wir dies sehr, zumal die Telemedizin aus unserer Sicht eine der großen Mehrwertanwendungen für die TI ist.

Gleichzeitig sagen Sie aber im Zusammenhang mit dem im ­Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzeimittelversorgung (GSAV) angelegten elektronischen Rezept, dass nicht immer alles sofort über die TI laufen müsse. Widerspricht sich das nicht?
Einer der Glaubenssätze der letzten 10 bis 15 Jahre lautete: „Wenn die TI aufgebaut ist, setzen wir XYZ flächendeckend ein.“ Dieser Glaubenssatz entspricht nicht unserer Philosophie. Ziel ist vielmehr das umgekehrte Vorgehen: Wir wollen Innovationen zulassen – und wenn die TI aufgebaut ist, muss klar sein, dass die TI dann auch für diese Innovationen genutzt werden muss. Ich freue mich, dass wir diesen Weg beim GSAV-Entwurf zum E-Rezept so umgesetzt haben. Erst Innovation zulassen, aus den Erfahrungen lernen, dann Vorschriften endgültig festsetzen – und wenn die TI flächendeckend aufgebaut ist, wird auch das E-Rezept über die TI abgewickelt. Kurz und knapp: Wir schaffen Raum für Innovation. Damit nicht am Schreibtisch auf einem weißen Blatt eine Spezifikation geschrieben wird, die dann in der Realität nicht funktioniert.

Gesucht wären demnach von wem auch immer initiierte Pilotprojekte in den nächsten zwölf Monaten.
Die gibt es ja schon in vielen Bereichen – in der Medikation, bei den Hilfsmitteln. Es wird weitere geben, die ABDA ist sehr engagiert. Warum soll ein Regulator am Anfang schon die Weisheit der Erkenntnis haben? Warum im ersten Schritt sagen, so und nicht anders sieht das Deutschland-Rezept aus? Warum nicht mal den Mut haben, ein wenig Verschiedenheit zuzulassen und dann daraus lernen und endgültig regulieren?

Ein Thema, das Ihr Ministerium im Zusammenhang mit dem anstehenden Digitalisierungsgesetz wiederholt erwähnt hat, ist die Telemedizin. Die meisten Ärztekammern haben den Ärztetagsbeschluss zur ausschließlichen Fernbehandlung umgesetzt. Trotzdem passiert nichts, und das liegt an der fehlenden Honorierung. Welche Spielräume hat die Politik hier?
Eine erfolgreiche Telemedizin hat drei Pfeiler. Der eine ist die regulatorische Ebene. Der zweite ist die Vergütung. Und der dritte und entscheidende ist – und da landen wir wieder beim E-Rezept – der Mehrwert für die Versicherten. Regulatorisch sind mit dem TSVG erste Änderungen erfolgt, die Rezepte aus telemedizinischen Konstellationen heraus ermöglichen. Aber warum soll ich ein telemedizinisches Arztgespräch führen, wenn daraus nicht einmal ein Rezept entstehen kann? Dieser Punkt ist Bestandteil des GSAV. Und wenn die Selbstverwaltung keine adäquate Vergütung für die ausschließliche Fernbehandlung findet, werden wir auch bei der Vergütung Anpassungen vorschlagen, um den Bereich umfassender zu öffnen und zu stärken. Auch hier werden wir nicht länger zuschauen. Damit Telemedizin in Deutschland Fuß fassen kann!

Die Videosprechstunde ist ein Negativbeispiel. Ihre EBM-Ziffer wird nur für rund ein Prozent aller durchgeführten ­Videosprechstunden tatsächlich abgerechnet, weil sie so ­lächerlich dotiert ist, dass es sich nicht lohnt. Wie wollen Sie das beim telemedizinischen Erstkontakt vermeiden?
Wir werden verhindern, dass sich das wiederholt. Warum müssen wir alle im Dezember, Januar und Februar mit Husten und Schnupfen in eine Arztpraxis laufen und uns gegenseitig anhusten – statt uns digital beraten zu lassen und digital ein Rezept und eine Krankschreibung zu erhalten? Einschränkungen wären denkbar, zum Beispiel dass das nur einmal im Quartal möglich ist oder nur für eine bestimmte Zeit. Darüber kann man reden. Aber: Es gibt keinerlei Beleg dafür – nirgends –, dass diese Art der Telemedizin in irgendeiner Weise schädlich ist. Insofern rate ich uns allen zu ein bisschen mehr Mut, damit wir uns nicht mehr im Wartezimmer gegenseitig anstecken. Unsere Erwartung ist, dass dieser Mehrwert sich auch ausreichend beim Thema Fernbehandlung in der EBM-Ziffer abbildet.

Ein weiteres Thema, das Jens Spahn im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsgesetz angesprochen hat, ist ein besserer Zugang zu Daten. Warum ist das erstrebenswert?
Weil Daten helfen, eine bessere medizinische Versorgung, eine bessere, personalisierte Behandlung zu ermöglichen. Ich werde nie verstehen, warum Konzerne wie Google, ­Facebook oder Amazon mit meiner Zustimmung mehr mit meinen Daten machen dürfen als meine gesetzliche, solidarisch finanzierte Krankenversicherung, die keine Risikoselektion betreiben darf. Das ist für mich ein Anachronismus, bei dem wir ansetzen werden.

Wie stehen Sie zu Datenspenden? 

Bei der Datenspende geht es einmal um eine technologische Frage. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2025 eine forschungskompatible elektronische Patientenakte zu haben. Dafür brauchen wir eine Schnittstelle, über die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Das Zweite ist eine regulatorische Frage: In welchem Rechtsrahmen darf ich Daten zur Verfügung stellen – und wie umfassend? Meine persönliche Meinung ist: Ich als Versicherter Gottfried ­Ludewig möchte meine Daten anonymisiert der Forschung zur Verfügung stellen dürfen. Ich wünsche mir, dass wir ein besseres Verhältnis zum Thema Daten entwickeln. Daten sind nicht primär etwas Bedrohliches – sie sind vor allem auch Grundlage für den medizinischen Fortschritt.

In diesem Bereich gibt es einflussreiche Bremser, die auch in Teilen des BMG sehr viel Gehör finden.
Wir müssen das schaffen. Wir könnten damit auch als Europäer insgesamt einen Gegenakzent setzen. In den USA entstehen Datenoligopole: Unternehmen sammeln und besitzen Daten und verdienen daran, sie zu verkaufen. In China besitzt der Staat alle Daten. Ein europäisches Datenverständnis sollte sein, dass ich Daten als Individuum besitze und sie für die Forschung spenden kann. In diesem Modell würde Geld nicht damit verdient, Daten zu besitzen, sondern damit, aus den Daten intelligente Behandlungen oder andere nützliche Dinge zu entwickeln. Damit könnten wir uns als Europäer positiv abgrenzen – und trotzdem erfolgreich sein. Denn ich bin überzeugt, dass Datenoligopole am Ende die Innovation genauso behindern wie ein staatliches Datenmonopol.

Stichwort Innovation: Das BMG hat im April eine Art mobile Eingreiftruppe ins Leben gerufen, den Health Innovation Hub, den Sie auch räumlich getrennt platziert haben, nämlich im Start-up-Viertel an der Berliner Torstraße. Was ist das für ein Konstrukt, was ist seine Aufgabe?

Mit dem Hub binden wir für einen begrenzten Zeitraum eine sehr hohe Expertise im Bereich Technologie, künstliche Intelligenz und neuer Methoden an uns. Das hilft uns, zu verstehen, was wir später regulieren sollen. Der Grundsatz ist: Bevor wir etwas regulieren, wollen wir es erstmal verstehen. Wir haben jetzt Experten an der Seite, die analysieren, was technologisch passiert und worauf wir uns einstellen müssen, die aber auch betrachten, wie andere Länder regulatorisch mit diesen Themen umgehen. Über die Unterstützung von Professor Jörg Debatin, Henrik Matthies und seinem Team freue ich mich sehr.