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Quelle: pkv.de – Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben Stellung zum kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf zum geplanten Digitale Versorgung Gesetz (DVG) bezogen. Dabei steht für den PKV im Vordergrund, die digitale Infrastruktur der künftigen E-Health-Grundversorgung zusätzlich zu den gesetzlich Krankenversicherten auch für die PKV-Voll-Versicherten, PKV-Zusatzversicherten und die Beihilfeberechtigten verbindlich zu regeln.

Bezüglich des flächendeckenden Einsatzes der elektronischen Patientenakte (ePA) sollten „alle Systembeteiligten in Vorbereitung auf diese Termine wissen, auf welche Datenstruktur- und Interoperabilitätsstandards sowie welche weiteren technischen und prozessualen Vorgaben sie ihre Aktensysteme ausrichten müssen, um einen reibungslosen Datenaustausch mit den Leistungserbringern zu gewährleisten“, so der PKV-Verband.

Außerdem fordert der Verband: „Allen Systembeteiligten ist ein diskriminierungsfreier Zugang zur TI – gegebenenfalls gegen transaktionsbezogene Nutzungsentgelte – zu gewährleisten. Seitens der Anbieter von elektronischen Patientenakten sind dabei die von der Gematik vorgegebenen technischen Standards zu erfüllen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Verwendung einer von der Gematik zertifizierten ePA auch unabhängig von einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfolgen kann.“

Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme.