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Quelle: aerzteblatt.de – Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ vom 23. Juli 2018 sieht unter anderem auch einige Änderungen für eHealth-Anwendungen und den Umgang mit elektronischen Patientendaten vor. So sollen Krankenkassen ab 2021 von der gematik zugelassene Patientenakten (ePA) für ihre Versicherten verfügbar machen. Außerdem sind die Kassen dazu aufgefordert, ausführlich über die ePA und die verschiedenen Zugriffsrechte und -wege zu informieren.

Versicherte erhalten die Möglichkeit, die in der ePA gespeicherten Daten ohne Heilberufsausweis (ohne Beisein eines Leistungs­erbringers) einsehen zu können, auch von mobilen Endgeräten wie Smartphones aus, ohne die elektronische Gesundheitskarte nutzen zu müssen. Darüber hinaus erhält der Versicherte die Kontrolle über die Nutzungsrechte und die Einwilligung der Speicherung bzw. Einsicht seiner Daten bei Aktenanbietern.

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