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Quelle: aerztezeitung.de – Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betont, werde die elektronische Patientenakte (ePA) im Januar 2021 „nicht perfekt“ an den Start gehen. Doch erste Ausbauschritte für die ePA sind bereits geplant. Mit einer Fortschreibung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) solle die Akte ab 2022 auch „feingranulare Zugriffe“ ermöglichen, sagte Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes am Dienstagabend in Berlin.

Mit dem Start der ePA sollen die darin enthaltenen Daten für Ärzte und weitere relevante Nutzer abrufbar sein. Ist die geplante Ausbaustufe erfolgt, können auch die Patienten selbst die ePA-Daten selbst verwalten und festlegen, wer die eigenen Daten einsehen darf. „Ich glaube, die ePA wird sich durchsetzen, weil die Menschen die Vorteile einsehen werden“, so Steffen.

SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut hingegen zeigte sich kritisch dem gegenüber, dass die ePA ohne funktionierende Rechteverwaltung für die Besitzer auf den Weg gebracht werde: „Mit einer unsicheren Version zu beginnen, um ein Jahr später die sichere Version draufzusetzen, halte ich für hochproblematisch“, so Heidenblut.

Bundestagsmitglied Tino Sorge geht davon aus, dass es auch für das Digitale Versorgung-Gesetz mehrere Updates geben wird: „Wir müssen davon wegkommen, alles auf einmal regeln zu wollen“, sagte er.

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