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Quelle: aerzteblatt.de – Die elektronische Gesundheitskarte soll mit Near Field Communication (NFC) ausgestattet werden. Einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein „Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle“ nach sollen Krankenkassen dazu verpflichtet werden, Versichertenkarten, die ab dem 1. Dezember 2019 herausgegeben werden, mit der NFC-Technik wie sie bereits bei EC-Karten genutzt wird, auszurüsten.

„Diese Technologie soll durch dieses Gesetz auch für das Gesundheitswesen und insbesondere für die elektronische Gesundheitskarte nutzbar gemacht werden, um den Versicherten beispielsweise die Authentifizierung gegenüber der Tele­ma­tik­infra­struk­tur und damit den Zugriff auf ihre Daten zu erleichtern“, ist dem Entwurf zu entnehmen. Und weiter: „Mithilfe der kontaktlosen Schnittstelle können die Versicherten in Zukunft die elektronische Gesundheitskarte mit einem mobilen Endgerät benutzten, ohne ein zusätzliches Kartenlesegerät verwenden zu müssen“.

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