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Quelle: baek.de – Die Bundesärztekammer (BÄK) will einen Patientenpass als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA). Er soll medizinische Basisdaten beinhalten und auf dem Format des bereits konzipierten Notfalldatensatzes aufbauen basieren, sagte BÄK-Vorstands­mit­glied Erik Bodendieck mit Blick auf die öffentli­che Anhörung zum Gesetzentwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG).

Bodendieck kritisierte den für Ärzte vorgesehenen zwölfmonatigen Zeitraum zum Befüllen der ePA als zu kurz. Es können ein hoher Aufwand für Praxen sein, hochwertige Notfalldatensätze anzulegen. Er sehe als Ziel, den Förderzeitraum zu erweitern und eine Förderobergrenze festzulegen, die in maximal zwei Jahren auszuschöpfen sei. Die BÄK äußerte sich zudem kritisch zu dem Vorhaben, dass Versicherte ePA-Inhalte an Krankenkassen übermitteln, um kassenspezifische Angebote wahrzunehmen. So könnten die Kassen beispielsweise „Therapieangebote ohne Kenntnis des behandelnden Arztes“ machen, so die BÄK. „Mindes­tens sollte der behandelnde Arzt über solche Angebote an den Patienten infor­miert werden. Ansonsten kann das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient Schaden nehmen“, sagte Bodendieck.

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