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Quelle: aerzteblatt.de – Der Marburger Bund (MB) befürwortet die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). In einem aktuellen Positionspapier fordert der Bund allerdings, es solle dabei verstärkt auf Datensicherheit und Funktionalität fokussiert werden, um potenzielle Risiken direkt zu erkennen und zu vermeiden. Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger Bundes, betonte: „Wir sehen die großen Chancen und die Potenziale, die darin zu heben sind, um die medizinische Versorgung und die ärztliche Leistung in der zukünftigen Medizin erheblich zu verbessern.“

Es sei verlockend, die digitalen Daten der Patienten auch für zum Beispiel Versicherungen, Krankenkassen und Unternehmen zugänglich zu machen. Die Berücksichtigung des Datenschutzes habe daher die gleiche Priorität wie die Patientensicherheit.  Hier dürfe es keine Abstrich geben, so Bobbert. „Wir müssen Wert darauf legen, dass die individuellen medizinischen Daten nur in eine Hand gehören, nämlich in die Hand der Patienten“, bekräftigte er. Patienten sollten vor einer ungewollten Weitergabe ihrer Behandlungsdaten an Dritte geschützt sein.

Bobbert hob außerdem die Notwendigkeit des Einbeziehens von Medizinern bei der Entwicklung der ePA hervor: „Ärzte [wissen] genau, mit welchen Features eine Akte ausgestaltet werden muss, damit sie im medizinischen Arbeitsalltag auch gut funktioniert“. Die mit der Entwicklung der ePA beauftragten Krankenkassen könnten die ärztlichen Anforderungen nicht genügend miteinbeziehen. Dieser Umstand werde durch das kommende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch verstärkt, da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Hauptverantwortung für die Standardisierung der medizinischen Inhalte der ePA erhalte. Bobbert forderte daher mehr Inklusion der Expertise aus dem stationären Bereich.

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